Kosten des Schulbesuchs
Wie sich das Schulgeld bei uns zusammensetzt
Die Ausgaben der Schule für Personal, Miete, Ausstattung der Schule, Verbrauchsmaterial und für die Busbeförderung leistet der Schulträger. Er erhält hierfür staatliche Förderung nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz. Dieser Pauschbetrag pro Schüler ist nicht kostendeckend. Ein Teil der Ausgaben, unter anderem für die zusätzlichen Lehrkräfte, wird überhaupt nicht bezuschusst. Der Schulträger finanziert deshalb die ihm verbleibenden Kosten durch das Schulgeld. Dieses Schulgeld ist von den Eltern zu zahlen.
Die Höhe des Schulgelds setzt sich wie folgt zusammen:
Einmaliges Schulgeld zu Vertragsbeginn i. H. von:
- 600 € beim Eintritt zum Beginn der 1. Klasse
- 1.200 € für Quereinsteiger
Das einmalige Schulgeld wird zusammen mit der ersten Schulgeldrate (Vertragsbeginn) eingezogen.
Monatliches Schulgeld Standardsatz (ab August 2026):
- 424,03 € für das erste Kind
- 318,02 € für das zweite Geschwisterkinder
- 254,42 € ab dem dritten Geschwisterkind
jeweils zahlbar für 12 Monate des Jahres (also einschließlich August).
Rabattierung und Solidaraufschlag
Ergänzend wird nach individueller jährlicher Berechnung der monatliche Solidaraufschlag berechnet, der sich aus dem Schulgeldkonzept ergibt.
Im Rahmen des neuen Schulgeldkonzeptes bieten wir eine begrenzte Zahl an geförderten Schulplätzen an. Dies sind Schulplätze, die in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit von finanziell schwächeren Familien zu einem individuell rabattierten Schulgeldbetrag beantragt und genehmigt werden können. Gemäß der sog. Schulgeldrichtlinie darf einem Schüler/einer Schülerin der Zugang zu einer privaten Schule nicht wegen der wirtschaftlichen Situation seiner/ihrer Familie verwehrt werden. Relevant wird dies, wenn das Nettoeinkommen einer Familie abzüglich des Schulgeldes unter den Regelbedarf gem. SGB II (Bürgergeld) sinken würde. Wenn dies auf Ihre Familie zutrifft, wenden Sie sich vertraulich an die Vorstände unserer Schule, Frau Knapp und Herrn Gehlen, unter vorstand@montessorischule-hohenbrunn.de
Entsprechend der Schulgeldrichtlinie wird der Standardsatz des Schulgelds auf Basis des Verbraucherpreisindex von Bayern pro Jahr indexiert, d. h. der Standardsatz des Schulgelds steigt jährlich maximal um die Steigerung des Verbraucherpreisindex.
Bitte beachten Sie:
Der in der Sachkostenpauschale/Schüler enthaltene Betrag für die Busbeförderung ist leider nicht kostendeckend. Daher wird zur Kostendeckung der Beförderungsleistung ein solidarisches Beförderungsgeld von jedem Schüler erhoben, um den entsprechenden Fehlbetrag auszugleichen. Das Beförderungsgeld beträgt aktuell 411,12€ für das erste Kind (375,12€ für das zweite Kind und 321,12€ ab dem dritten Kind) und wird zweimal jährlich, jeweils zum 01.08. und 01.02. eingezogen.
Beträgt der Schulweg weniger/gleich 2km, kann ein reduzierter Solidarbeitrag für die Beförderung beantragt werden – vorausgesetzt, dass der Bus tatsächlich nicht genutzt wird.
Unsere Angebote und deren Kosten
Hier finden Sie eine Auflistung unserer Angebote (Bus, Mittagsmenue, Betreuung) inkl. der Gebühren.