Vorstand
Der Vorstand des Elternkreises besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei Stellvertreter, der Schriftführerin und dem Schatzmeister sowie einem Mitglied für Sonderaufgaben. Er tagt in dieser Zusammensetzung einmal monatlich und versieht die ihm durch das Vereinsrecht und die Satzung zugewiesenen Aufgaben. Er ist das oberste Entscheidungsorgan des Vereins zwischen den Mitgliederversammlungen und trägt die Verantwortung für Personal, Finanzen und die Außenvertretung des Vereins.
Gesamtschulleitung
Die Gesamtschulleitung besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern, den beiden Schulleitern von Grundschule und Hauptschule und der für die Schulverwaltung und den laufenden Betrieb zuständigen Leiterin der Betriebsorganisation, die vom Verein für diese Aufgabe angestellt ist. Die Gesamtschulleitung tagt nach Bedarf und trifft die personellen, finanziellen und organisatorischen Entscheidungen, die die Schule betreffen. Sie ist in dieser Rolle in der Vereinssatzung definiert.