Kosten des Schulbesuchs

Wie sich das Schulgeld bei uns zusammensetzt

Die Ausgaben der Schule für Personal, Miete, Ausstattung der Schule, Verbrauchsmaterial und für die Busbeförderung leistet der Schulträger. Er erhält hierfür staatliche Förderung nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz. Dieser Pauschbetrag pro Schüler ist nicht kostendeckend. Ein Teil der Ausgaben, unter anderem für die zusätzlichen Lehrkräfte, wird überhaupt nicht bezuschusst. Der Schulträger finanziert deshalb die ihm verbleibenden Kosten durch das Schulgeld. Dieses Schulgeld ist von den Eltern zu zahlen.

Die Höhe des Schulgelds setzt sich wie folgt zusammen:

Einmaliges Schulgeld zu Vertragsbeginn i. H. von:

  • 600 € beim Eintritt zum Beginn der 1. Klasse
  • 1.200 € für Quereinsteiger

Das einmalige Schulgeld wird zusammen mit der ersten Schulgeldrate (Vertragsbeginn) eingezogen.

Monatliches Schulgeld (ab August 2023):

  • 388,05 € für das erste Kind
  • 238,82 € für Geschwisterkinder
  • 119,41 € ab dem 4. Kind an unserer Schule

jeweils zahlbar für 12 Monate des Jahres (also einschließlich August).

Seit dem 01.08.2018 wird das Schulgeld um 3% pro Jahr indexiert, d.h. es steigt jährlich um 3%.

Bitte beachten Sie:

Der in der Sachkostenpauschale/Schüler enthaltene Betrag für die Busbeförderung ist leider nicht mehr kostendeckend. Daher wird zur Kostendeckung der Beförderungsleistung ein solidarisches Beförderungsgeld von jedem Schüler erhoben, um den entsprechenden Fehlbetrag auszugleichen. Dieser Betrag i. H. von 300€ für das erste Kind (270€ für das zweite Kind und 216€ ab dem dritten Kind) wird zweimal jährlich, jeweils zum 01.08. und 01.02. eingezogen.

In begründeten Fällen übernimmt der Förderverein nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Teil des Schulgeldes.

Unsere Angebote und deren Kosten

Hier finden Sie eine Auflistung unserer Angebote (Bus, Mittagessen, Betreuung)  inkl. der Gebühren.