Wie sich das Schulgeld bei uns zusammensetzt
Die Ausgaben der Schule für Personal, Miete, Ausstattung der Schule, Verbrauchsmaterial und für die Busbeförderung leistet der Schulträger. Er erhält hierfür staatliche Förderung nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz. Dieser Pauschbetrag pro Schüler ist nicht kostendeckend. Ein Teil der Ausgaben, unter anderem für die zusätzlichen Lehrkräfte, wird überhaupt nicht bezuschusst. Der Schulträger finanziert deshalb die ihm verbleibenden Kosten durch das Schulgeld. Dieses Schulgeld ist von den Eltern zu zahlen.